DJ GONZO
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für DJ-Buchungen von DJ Gonzo Veranstaltungstechnik
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über DJ-Dienstleistungen und damit verbundene Veranstaltungstechnik zwischen DJ Gonzo Veranstaltungstechnik, Jörg Cordes, und dem jeweiligen Auftraggeber.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Buchungsbestätigung oder im Vertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Vertrag und Leistungsumfang
Art, Umfang, Veranstaltungsort, Veranstaltungsdatum, Spielzeit, Technikumfang und Vergütung ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung oder Buchungsbestätigung.
Zusätzliche Spielzeiten oder zusätzliche Leistungen können nach Verfügbarkeit vereinbart werden und werden entsprechend der getroffenen Vereinbarung zusätzlich berechnet.
3. Vergütung und Zahlung
Die Höhe der Vergütung sowie gegebenenfalls vereinbarte Fahrtkosten, Technikkosten und sonstige Zusatzleistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.
Die Zahlung ist zu dem in der Rechnung oder Buchungsbestätigung genannten Zeitpunkt fällig. Eine Zahlung kann nach Vereinbarung per Überweisung oder in bar erfolgen.
4. Absage durch den Auftraggeber
Kann eine gebuchte Veranstaltung durch den Auftraggeber nicht durchgeführt werden, gelten die gesetzlichen Regelungen sowie gegebenenfalls individuell vereinbarte Stornobedingungen.
Soweit für eine Stornierung im jeweiligen Vertrag oder Angebot eine pauschale Entschädigung vereinbart wurde, bleibt dem Auftraggeber ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bereits geleistete Zahlungen werden auf einen bestehenden Anspruch angerechnet.
5. Krankheit oder Verhinderung des DJs
Kann der DJ die vereinbarte Leistung beispielsweise aufgrund einer plötzlichen Erkrankung oder eines sonstigen wichtigen, nicht zu vertretenden Grundes nicht persönlich erbringen, wird nach Möglichkeit versucht, einen geeigneten Ersatz-DJ zu vermitteln.
Ist eine Durchführung oder geeignete Ersatzleistung nicht möglich, werden bereits erhaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
6. Veranstaltungsort und technische Voraussetzungen
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass am Veranstaltungsort ausreichend Platz, eine sichere Aufstellfläche, geeignete Stromversorgung sowie ein gefahrloser Zugang für Aufbau, Betrieb und Abbau vorhanden sind.
Soweit Technik von DJ Gonzo Veranstaltungstechnik bereitgestellt wird, müssen die örtlichen Voraussetzungen einen sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb ermöglichen.
7. Veranstaltungen im Freien
Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Auftraggeber für einen geeigneten Schutz der DJ- und Veranstaltungstechnik insbesondere vor Regen, Feuchtigkeit, direkter starker Sonneneinstrahlung und sonstigen witterungsbedingten Gefahren.
Ist ein sicherer Betrieb der Technik nicht möglich, kann der Betrieb bis zur Beseitigung der Gefahr unterbrochen oder eingestellt werden.
8. Sicherheit und Verhalten
Der Auftraggeber sorgt für angemessene und sichere Bedingungen am Veranstaltungsort. Anweisungen des Veranstalters oder der zuständigen Personen hinsichtlich Sicherheit, Lautstärke und örtlicher Vorgaben werden beachtet, soweit sie der vereinbarten Leistung und einem sicheren Betrieb nicht entgegenstehen.
Bei konkreter Gefahr für Personen oder Technik kann die Leistung vorübergehend unterbrochen werden.
9. Schäden an Equipment
Für Schäden an der eingesetzten Veranstaltungstechnik und sonstigen Gegenständen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.
10. Schlussbestimmungen
Ergänzungen oder Änderungen der individuellen Buchungsvereinbarung sollen in Textform festgehalten werden.
Soweit einzelne Bestimmungen unwirksam sein sollten, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Regelungen. Die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen bleibt davon unberührt.
Stand: August 2026