AGBs                                                     Allgemeine Geschäftsbedingungen            "DJ Buchung"

 

DJ Booking Vertrag

Dies ist ein DJ BOOKING VERTRAG zwischen  PROMOTER/Auftraggeber .......... und DJ Gonzo Veranstaltungstechnik, getätigt am DATUM........, in welchem der PROMOTER/Auftraggeber den DJ engagiert und der DJ die Vereinbarung akzeptiert unter nachfolgenden Bedingungen am ausgemachten Datum und für die vereinbarte Gage in der Lokalität zu erscheinen.

DJ Booking Vertrag – ZEITPLAN

Lokalität: XXXXX
Veranstaltung: XXXXX
Durchschnittliche Anzahl Gäste: XXXXX
Datum der Veranstaltung: XXXXX
Ankunft in der Lokalität: XX:XX Uhr
Setup der Technik: XX:XX Uhr
Musikbeginn: XX:XX -> XX:XX Uhr
DJ-Gage: XXX €
Miete für Equipment: XXX €
Fahrtkosten: XXX €

Falls das PROMOTER/Auftraggeber ein früheres Erscheinen wünscht oder dass der DJ länger als die vereinbarte Uhrzeit auflegt, so wird ein zusätzlicher Betrag von XXX € pro Stunde fällig.

Erhaltene Anzahlung: XXX €
Fälliger Restbetrag am DATUM: XXX €

DJ Booking Vertrag – EQUIPMENT UND MUSIK

Der PROMOTER/Auftraggeber ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem DJ ausreichend Platz zur Verfügung gestellt wird, einen DJ Controller aufzustellen. Das Management stellt sicher, dass dem DJ das entsprechende Equipment zur Verfügung gestellt wird, um mit einem DJ Controller aufzulegen. Der DJ willigt ein, der Lokalität entsprechend, passende Musik und eigene DJ Kopfhörer zur Verfügung zu stellen.

DJ Booking Vertrag – AGBs

1. Die Bezahlung erfolgt nach der Performance in Bar oder per Überweisung. In diesem Fall jedoch nicht später als zehn Arbeitstage nach der Veranstaltung.


2. Dieser Vertrag spiegelt die mündliche Vereinbarung wider, enthält alle vorher besprochenen Punkte und wird, so lange kein schriftlicher Einspruch innerhalb von vierzehn Arbeitstagen nach Ausstellungsdatum erfolgt, als akzeptiert erachtet. Weder der DJ noch das Management nehmen Änderungen an dem Vertrag vor, ohne dies vorher mit dem DJ bzw. Management abgesprochen zu haben.


3. Falls das Management den Vertrag aus irgendeinem Grund (außer einer Naturkatastrophe) kündigen möchte, so verfällt die getätigte Anzahlung oder die Hälfte der vereinbarten Gage wird fällig. Erfolgt die Absage sieben Tage oder weniger vor der Veranstaltung, so wird die komplette Gage fällig. Alle Absagen müssen schriftlich erfolgen.


4. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass der DJ die Veranstaltung aufgrund Krankheit oder Verletzung absagen muss, wird dem Management innerhalb von zehn Arbeitstagen ein ärztliches Attest zur Verfügung gestellt. Der DJ ist lediglich bis zur Höhe der vereinbarten Gage verantwortlich und wird alles in seiner Macht tun, um adäquaten Ersatz zu finden.


5. Ist es dem DJ aus irgendeinem anderen Grund nicht möglich zu erscheinen, so hat er das Recht, einen passenden Ersatz DJ auszuwählen. Das Management wird darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt.


6. Der DJ und seine Helfer bzw. Gäste versichern, sich während der Performance, der Lokalität entsprechend, adäquat zu verhalten und den Hinweisen des Managements hinsichtlich Equipments und Lautstärke Folge zu leisten.


7. Das Management stellt ausreichende Security zur Verfügung und ist verantwortlich für jeglichen Verlust oder Beschädigung des DJ Equipments oder seiner privaten Gegenstände durch Gäste oder Personal.


8. Der DJ und das Management versichern, dass kein vorheriges DJ Vertragsmuster existiert, welches den DJ davon abhalten könnte, am Tag der Veranstaltung zu erscheinen.


9. Der Arbeitsplatz des DJ darf nicht dreckig, verklebt oder uneben sein. Falls nötig, kümmert sich das Management darum, das Equipment vor Sonneneinstrahlung, Regen oder sonstigen Fremdkörpern zu schützen. Falls die Performance aus einem der oben genannten Gründe abgebrochen werden muss, wird trotzdem die volle Gage des Vertrages fällig.


 

 

 

Kontakt: 

DJ Gonzo

Jörg Cordes

57368 Lennestadt-Kickenbach

Handy: 0175 / 1651688

Email:joerchcordes@djgonzo-veranstaltungstechnik.de